Unser Honorarmodel:
Wir stellen unseren Klienten 25% des Jahreseinkommens der zu besetzenden Vakanz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer - aber mindestens € 15.000 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer - in Rechnung. Diese wird bei Vertragsunterzeichnung des Kandidaten bzw. der Kandidatin fällig, darüber hinaus Spesen, die bei der Projektverfolgung anfallen (werden nach Beleg abgerechnet), und Bewerberspesen.
Unser Honorar stellen wir in Rechnung, sobald der Kandidat oder die Kandidatin den Arbeitsvertrag unterzeichnet hat.
Bei dieser Honorarregelung übernehmen wir die folgende Garantieleistung:
*Sollte der Kandidat bzw. die Kandidatin innerhalb der Probezeit (6 Monate) aus dem Unternehmen ausscheiden, verpflichten wir uns, ausschließlich gegen Spesenersatz, die Position erneut zu besetzen.
*diese Garantieleistung kommt nur beim Abschluss eines Rahmenvertrages zum tragen.
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